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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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38a K 37-23
Wohnen/Gewerbe
Olvenstedter Straße 64, 39108 Magdeburg, Stadtteil Stadtfeld Ost
1.100.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
38a K 37-23
Adresse:
Olvenstedter Straße 64, 39108 Magdeburg, Stadtteil Stadtfeld Ost
Wohn-/Nutzfläche:
1175
Baujahr:
1896
Beschreibung:
Denkmalgeschütztes Wohn- und Geschäftshaus (Baujahr 1896) mit 18 Wohn- und 2 Geschäftseinheiten. Gesamtmietfläche: 1.175 m². Keine eigenen Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück. Laut Gutachten wird eine Wohneinheit im Dachgeschoss trotz fehlendem 2. Rettungsweg genutzt und eine Gewerbeeinheit wurde ungenutzt zu Wohnzwecken trotz fehlender Genehmigung des Bauordnungsamtes. Es liegt keine Baugenehmigung für die hofseitigen Balkone vor. Das Grundstück liegt im Bereich der Erhaltungssatzung.
Verkehrswert:
1.100.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
109427
Flur:
350
Flurstück:
649/134
Gemarkung:
Magdeburg
Grundstücksgröße:
631
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
1.895 €
Grunderwerbsteuer:
55.000 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):3.469,48 € (verzinster Betrag: 990.000 €)
Zuschlagsgebühr:
2.178 €
Gesamt:
62.542,48 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Magdeburg
Versteigerungsort:
Justizzentrum, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, 1
Versteigerungstermin:
Montag, 23. Juni 2025, 10:00
Dateien
externer Link
Gutachten (zvg.com)
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Sicherheitshinweis
Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden. Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen. Die Überweisung ist daher mindestens eine Woche vor dem Termin zu erledigen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Magdeburg Blatt 109427 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Magdeburg, Flur 350, Flurstück 649/134
Gebäude- und Freifläche, Olvenstedter Straße 64
Größe: 631 m²
Objektbeschreibung:
Denkmalgeschütztes Wohn- und Geschäftshaus (Baujahr 1896) mit 18 Wohn- und 2 Geschäftseinheiten. Gesamtmietfläche: 1.175 m².
Keine eigenen Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück.
Laut Gutachten wird eine Wohneinheit im Dachgeschoss trotz fehlendem 2. Rettungsweg genutzt und eine Gewerbeeinheit wurde ungenutzt zu Wohnzwecken trotz fehlender Genehmigung des Bauordnungsamtes.
Es liegt keine Baugenehmigung für die hofseitigen Balkone vor.
Das Grundstück liegt im Bereich der Erhaltungssatzung.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 05.10.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 1.100.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.069) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden.
Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen. Die Überweisung ist daher mindestens eine Woche vor dem Termin zu erledigen, auf folgende Bankverbindung:
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE36 8100 0000 0081 0015 21
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1212 38a K 37/23 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Ansprechpartner:
Volksbank Magdeburg
Breiter Weg 212, 39104 Magdeburg
Herr Siedow
Telefon: 0391 5695 785
Aktenzeichen: 1411217 TG
Das im Grundbuch von Magdeburg Blatt 109427 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Magdeburg, Flur 350, Flurstück 649/134
Gebäude- und Freifläche, Olvenstedter Straße 64
Größe: 631 m²
Objektbeschreibung:
Denkmalgeschütztes Wohn- und Geschäftshaus (Baujahr 1896) mit 18 Wohn- und 2 Geschäftseinheiten. Gesamtmietfläche: 1.175 m².
Keine eigenen Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück.
Laut Gutachten wird eine Wohneinheit im Dachgeschoss trotz fehlendem 2. Rettungsweg genutzt und eine Gewerbeeinheit wurde ungenutzt zu Wohnzwecken trotz fehlender Genehmigung des Bauordnungsamtes.
Es liegt keine Baugenehmigung für die hofseitigen Balkone vor.
Das Grundstück liegt im Bereich der Erhaltungssatzung.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 05.10.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 1.100.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.069) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden.
Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen. Die Überweisung ist daher mindestens eine Woche vor dem Termin zu erledigen, auf folgende Bankverbindung:
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE36 8100 0000 0081 0015 21
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1212 38a K 37/23 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Ansprechpartner:
Volksbank Magdeburg
Breiter Weg 212, 39104 Magdeburg
Herr Siedow
Telefon: 0391 5695 785
Aktenzeichen: 1411217 TG
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.